
Häufig gestellte Fragen
Ich bin gesetzlich versichert - was jetzt?
Sie sind gesetzlich versichert und finden keinen Therapieplatz bei einem kassenzulässigen Psychotherapeuten? Dann gibt es einen gesetzlichen Weg, wie ich Sie trotzdem behandeln kann und Ihre Krankenkasse die Kosten übernimmt: das Kostenerstattungsverfahren.
Wie funktioniert das Kostenerstattungsverfahren?
Vorab: Da das Kostenerstattungsverfahren gesetzlich nicht einheitlich geregelt ist, legt jede Krankenkasse ihre eigenen Voraussetzungen fest. Informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse nach den jeweiligen Bedingungen. Im Folgenden finden Sie eine Orientierung, wie das Kostenerstattungsverfahren ablaufen kann.
1. Psychotherapeutische Sprechstunde absolvieren
Rufen Sie die Terminservicestelle unter 116 117 an und lassen Sie sich einen Termin für eine psychotherapeutische Sprechstunde bei einem Kassentherapeuten vermitteln. Dort erhalten Sie das Formular PTV 11 – eine individuelle Patienteninformation mit Empfehlung zur weiteren Behandlung. Dieses Formular ist die Grundlage für Ihren Antrag und ist verpflichtend.
2. Erfolglose Therapieplatzsuche dokumentieren
Kontaktieren Sie mindestens 5 kassenzugelassene Psychotherapeuten in Ihrer Nähe und notieren Sie jeweils Datum, Praxisname, Art der Kontaktaufnahme und das Ergebnis (z. B. „Wartezeit über 6 Monate”, „Aufnahmestopp”). Diese Dokumentation ist der Nachweis, dass ein sogenanntes „Systemversagen” vorliegt, also die Krankenkasse ihrer Versorgungspflicht nicht nachkommen kann.
3. Antrag bei der Krankenkasse stellen
Schreiben Sie Ihrer Krankenkasse einen formlosen Brief, in dem Sie die Kostenerstattung nach § 13 Abs. 3 SGB V beantragen. Fügen Sie bei:
• das PTV 11-Formular aus der Sprechstunde
• Ihr Dokumentationsprotokoll der erfolglosen Platzsuche
• ggf. eine ärztliche Bestätigung über den Behandlungsbedarf (z.B. von Ihrem Hausarzt)
• meinen Namen als gewünschte Behandlerin
Die Krankenkasse hat in der Regel 3–5 Wochen Zeit für eine Entscheidung.
4. Behandlung beginnen und Rechnungen einreichen
Nach Genehmigung Ihrer Krankenkasse können wir mit der Therapie beginnen. Sie erhalten von mir monatliche Rechnungen nach GOP die Sie bei Ihrer Krankenkasse zur Erstattung einreichen. Die Krankenkasse ist verpflichtet, die tatsächlich entstandenen Kosten zu übernehmen.
Wichtig: Beginnen Sie die Behandlung erst nach schriftlicher Genehmigung durch Ihre Krankenkasse, andernfalls riskieren Sie, dass die Kosten nicht erstattet werden.
Bei Fragen rund um das Kostenerstattungsverfahren stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.